Beim Austausch einer alten Heizungsanlage in Baden-Württemberg muss zur Deckung des Heizwärmebedarfs ein Teil der neuen Anlage aus regenerativen Energien stammen.
Sehr häufig wird das EWärmeG durch die Montage einer Solaranlage erfüllt.
Es gibt jedoch noch sehr viele andere Möglichkeiten und Ersatzmaßnahmen.
Hier eine Verlinkung zum Umweltministerium Baden-Württemberg, auf dessen Seiten das EWärmeG zu finden ist.
Hier noch ein Link zu den Nachweisformularen